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Impressum

Handelskontor Willmann

Adresse:

Handelskontor Willmann für Naturprodukte GmbH
Tafinger Str. 8
71665 Vaihingen/Enz

DE-ÖKO-007

Kontakt:

Telefon: 07042 957-0
Fax: 07042 957-129
eMail: info-vaihingen[at]hakopaxan.de


pax an

Adresse:

pax an Naturwarenhandels GmbH
Postfach 32
Raiffeisenstraße 2
72829 Engstingen

DE-ÖKO-005


Kontakt:

Telefon: 07129 141-0
Fax: 07129 141-500
eMail: info-engstingen[at]hakopaxan.de

Geschäftsführung:

Hans-Udo Zöller



Handelsregister:

Handelskontor Willmann für Naturprodukte GmbH: Amtsgericht Stuttgart HRB 290212

pax an Naturwarenhandels GmbH: Registergericht Stuttgart HRB 370172





Haftungshinweis:

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Webmaster:

edv[at]hakopaxan.de

 


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Handelskontor Willmann für Naturprodukte GmbH, Tafingerstr. 8, 71665 Vaihingen/Enz

und

pax an Naturwarenhandels GmbH, Raiffeisenstr. 2, 72829 Engstingen

 

 


Präambel:

Im Interesse einer solidarwirtschaftlich-partnerschaftlichen und geordneten Beziehung zu unseren Kunden liegen folgende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen umfassend allen Geschäftsbeziehungen, insbesondere allen abgeschlossenen Kaufverträgen, zugrunde.

Bei einer Aufnahme von Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen als mit uns vereinbart. Abweichungen oder Ergänzungen von den Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Die vorbehaltslose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Abweichungen oder Ergänzungen dar.

Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Ge­schäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen:

Unser Anliegen bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen ist der Aufbau einer langfristigen und auf Vertrauen basierenden Zusammenarbeit. Hierfür wünschen wir regelmäßige Bestellungen, die mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Neuaufnah­me von Geschäftsbeziehungen ist die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung des Geschäftspartners. Wir bestätigen die Vorlage der Gewerbeanmeldung und übersenden gleichzeitig eine Kopie unserer Allgemeinen Geschäfts- und Li­efer­bedingungen, die dadurch sämtlichen Verträgen zugrunde liegen. Der Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir vor der erstmaligen Belieferung eine Bankauskunft einholen.

Unser Geschäftspartner muss uns bei Neuaufnah­me von Geschäftsbeziehungen die postalische Anschrift seiner Betriebsstätte mitteilen. Jede Änderung ist uns umgehend bekannt zu geben.

Wir weisen darauf hin, dass wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehungen, insbesondere zur Abwicklung von Verträgen, personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern und nutzen i.S. d. § 28 Abs. 1 BDSG. Der Kunde hat gemäß § 35 BDSG für den Fall der Unrichtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht auf Berichtigung, sobald uns die Unrichtigkeit bekannt geworden ist.

Vertragsabwicklung:

1.   Preis

Alle Angebote sind bezüglich Preis, Maß, Füllung und Gewicht der angebotenen Waren freibleibend. Die in unserer Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gehen nach 6 Monaten von einem mindest getätigten Umsatz von 39.000€ Netto/Jahr aus  Bei Unterschreiten dieses Jahresumsatzes gelten Sonderbedingungen (z.B. Aufschläge auf den Listenpreis) – für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an. Aufgrund ständiger Schwankun­gen der Warenpreise ist der Verwender berechtigt, Preise auch kurzfristig zu ändern, ohne den Kunden hiervon in außerordentlicher Weise in Kenntnis set­zen zu müssen.

2.   Vertragsschluss

Der Eingang der Bestellung (Angebot) wird zu den genannten Geschäftszeiten bearbeitet. Für Bestellungen außerhalb dieser Zeiten kann keine Bearbeitung garantiert werden. Bestellungen können dann nur schriftlich (Telefax, Brief, E-Mail) erfolgen. Der Vertrag wird zu dem Preis abgeschlossen, der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuell gültig ist. Der Vertrag wird durch die Bearbeitung der Bestellung konkludent angenommen.

3.   Lieferung

Ab einem Warenwert von 500,00€ Netto ohne Pfand in den ersten 6 Monaten, erfolgt die Lieferung frei Haus. Der Warenwert bestimmt sich in diesen ersten 6 Monaten anhand der Preisliste, die zurzeit des Vertragsschlusses gilt. Im Warenwert nicht enthalten sind nicht lieferbare Artikel, Pfandgebühren, Transportmittel und Mehrwert­steuer.

4.   Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert beträgt in den ersten 6 Monaten 500,00€ oh­ne Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen unterhalb dieses Wertes wird eine Trans­portkostenbeteiligung von 25,00€ berechnet; ebenso nach 6 Monaten unter 600€ und nach 12 Monaten unter 700€. Der Mindestbestellwert für TK-Ware beträgt 100,00€ und ist nicht auf den Mindestbestellwert der Trocken- und Frischbestellung anrechenbar. Wir behalten uns vor, nach Ankündigung an den Kunden, im Einzelfall nachgewiesene höhere Transportkosten geltend zu machen.

 

5.   Lieferungen außerhalb unseres Sortimentes

Sofern der Kunde eine Bestellung von Artikeln außerhalb des Sortiments wünscht, besteht dafür eine Abnahmeverpflichtung. Dieser Service ist nur bei Kunden möglich, die regelmäßig zweimal wöchentlich beliefert werden und einen Jah­resumsatz von 78.000,00 € Netto erreichen.

6.   Gefahrübergang

a.   Die Gefahr geht spätestens mit der Absen­dung der Waren durch die Firma auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen

b.   Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Ver­sandbereitschaft an auf den Kunden über.

7.   Zahlung

Die Zahlung erfolgt aufgrund einer uns bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erteilten Firmenlastschrift sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzüge. Bei Firmenlastschriften, die ohne unser Verschulden zurückgewiesen werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € netto zuzüglich der Bankgebühr, die uns belastet wird.

8.   Verzug

Zahlungsverzug tritt auch ohne eine Mahnung unsererseits ein, wenn der Kunde bei nicht erfolgreicher Firmenlastschrift/Basislastschrift die Ware nicht binnen 5 Tage nach Auslieferung bezahlt. Bei Zah­lungsverzug berechnen wir die gesetzlich gel­tenden Verzugszinsen von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz. Unserem Kunden bleibt der Nach­weis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns eine Neulieferung erst nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen vor

9.   Leergut/Pfand

Von uns geliefertes Leergut und Transportmittel gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei Folgeanlieferungen besteht für uns nicht die Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel abzunehmen, als mit der gleichen Lieferung angeliefert wurden. Die Annahme kann in diesem Fall verweigert werden. Es können nur leere, saubere und sortenreine NaPf- und Klappkisten und vollständig mit Leergut befüllte Gebindekästen angenommen werden. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 – 15,00€ in Rechnung zu stellen.

Eventuell überlassene Leihgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, anderenfalls sind wir berechtigt, den Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen.

Aus der Annahme des Leergutes durch den Fahrer ergibt sich kein Anspruch auf Gutschrift. Zuviel an uns geliefertes und gutgeschriebenes Leergut wie z.B. Pfandkisten können jederzeit an den Kunden zurückgeführt und berechnet werden.

10. Eigentumsvorbehalt

a.   Die gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher For­derungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn der Kaufpreis für den Vertragsgegenstand schon bezahlt ist. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich so­wie ohne Verpflichtung für uns und in der Weise, dass wir als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen sind, also zu jedem Zeit­punkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen als Eigentümer anzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rech­nungswerts der Vorbehaltsware an den übrigen verarbeiteten Waren zu.

b.   Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherheit sämtlicher unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.

c.   Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlan­gen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer zur Zahlung an uns bekannt zu geben

d.   Der Kunde hat uns unverzüglich mitzu­teilen, wenn Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Ausübung des Vermieterpfandrechts oder ähnliche Maßnah­men Rechte an unserem Siche­rungseigentum geltend machen. Ebenso muss der Kunde im Falle eines Insolvenzantrags durch Dritte oder durch sich selbst oder wenn ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wird, uns dies unverzüglich durch schrift­liche Mitteilung bekannt geben.

11. Bücher

Bücher werden von uns nur an Gewerbetrei­bende ausgeliefert, die einen entsprechenden Zusatz im Gewerbeschein vorweisen können. Der von uns angegebene Endverkaufspreis ist bindend.

12. Aufrechnung

Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

Sachmängelhaftung:

1.   Grundsätze der Sachmängelhaftung

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Sachmängelhaftung, sofern diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen keine anderweitigen Regelungen vorsehen

2.   Untersuchungs- und Rügepflicht

Dem Kunden obliegt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Nach Erhalt der Ware muss der Kun­de diese unverzüglich untersuchen und dabei offensichtliche Mängel sofort melden.

Bei versteckten Mängeln ist eine unverzügliche schriftlich Schadensmeldung nach Entdeckung des Mangels vorzunehmen

3.   Bereithalten/Rücksendung der Ware im Mangelfall:

Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Wa­re zur Besichtigung und Feststellung des Mangels bereit zu halten. Auf unsere Aufforderung muss er die Ware zur Feststellung des Mangels zurücksenden.

4.   Begrenzung der Sachmängelhaftung

Wir setzen bei unseren Kunden die Kenntnis hinsichtlich der Besonderheiten der Lagerung von Naturprodukten, die nicht mit Lagerschutzmitteln und Konservierungsstoffen behandelt sind, voraus. Etwaige Lagerungsschäden sind daher nicht erstattungsfähig.

Schäden, die beim Käufer durch die unsach­gemäße Behandlung, insbesondere natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Lagerräume, sonstige außergewöhnliche Witte­rungs- und Temperatureinflüsse sowie Insekten­befall entstehen, werden nicht ersetzt.

Für Folgeschäden und mittelbare Schäden des Bestellers, insbesondere durch Schädlingsbefall, Fäulnis oder ähnliches und entgangenen Gewinn haften wir nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.

5.   Verjährung

Die Ansprüche des Kunden auf und aus der Sachmängelhaftung verjähren binnen eines Jah­res nach Gefahrübergang.

Weiterverkauf durch Kunden:

1.   Weiterverkauf auf gewerblicher Ebene

Der Vertrieb und Weiterverkauf der von uns bezogenen verarbeiteten und unverarbeiteten Ware im Versandhandel oder an Gewerbetreibende auf gleicher Handelsebene (Einzelhandel an Einzelhandel) oder an Gewerbetreibende auf vor­gelagerte Ebene (Einzelhandel an Großhandel) ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits erlaubt. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von uns widerrufen werden.

2.   Weiterverkauf an Verbraucher

Eröffnet ein Kunde zu einem bestehenden Geschäft eine Außenstelle, Zweigstelle oder Filiale, so muss diese Betriebsstätte als Neukunde unter Beach­tung des 2. Absatzes (Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen) von uns aufgenommen werden. Die von uns bezogene Ware darf nicht ohne vorherige Genehmigung von einer anderen Verkaufsstelle als der angegebenen vertrieben werden.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

1.   Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Verträge ist der jeweilige Firmenstandort.

2.   Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen, wel­chen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwi­schen uns und den Kunden ergeben, gilt unser jeweiliger Firmenstandort als örtlich zuständiger Gerichtsstand zwischen uns und Kaufleuten oder ju­ristischen Personen vereinbart.

3.   Anwendbares Recht

Zur Regelung sämtlicher Streitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

 

Stand: 23.03.2020


Dateiname Datum Uhrzeit Größe [KB]

AGBs HaKo und pax an.pdf
28.1.2022 9.26 Uhr 135.6
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