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Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
Handelskontor
Willmann für Naturprodukte GmbH, Tafingerstr. 8, 71665 Vaihingen/Enz
und
pax
an Naturwarenhandels GmbH, Raiffeisenstr. 2, 72829 Engstingen
Präambel:
Im Interesse einer solidarwirtschaftlich-partnerschaftlichen
und geordneten Beziehung zu unseren Kunden liegen folgende Allgemeine Liefer-
und Geschäftsbedingungen umfassend allen Geschäftsbeziehungen, insbesondere
allen abgeschlossenen Kaufverträgen, zugrunde.
Bei einer Aufnahme von Geschäftsbeziehungen
gelten diese Bedingungen als mit uns vereinbart. Abweichungen oder Ergänzungen
von den Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf
ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Die vorbehaltslose
Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Abweichungen oder Ergänzungen
dar.
Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt.
Neuaufnahme von
Geschäftsbeziehungen:
Unser Anliegen bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen
ist der Aufbau einer langfristigen und auf Vertrauen basierenden Zusammenarbeit.
Hierfür wünschen wir regelmäßige Bestellungen, die mindestens einmal
wöchentlich erfolgen. Weitere Voraussetzung für die Neuaufnahme von
Geschäftsbeziehungen ist die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung des Geschäftspartners.
Wir bestätigen die Vorlage der Gewerbeanmeldung und übersenden gleichzeitig
eine Kopie unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die dadurch
sämtlichen Verträgen zugrunde liegen. Der Geschäftspartner erklärt sich damit
einverstanden, dass wir vor der erstmaligen Belieferung eine Bankauskunft einholen.
Unser Geschäftspartner
muss uns bei Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen die postalische Anschrift
seiner Betriebsstätte mitteilen. Jede Änderung ist uns umgehend bekannt zu geben.
Wir weisen darauf
hin, dass wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehungen, insbesondere zur
Abwicklung von Verträgen, personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern
und nutzen i.S. d. § 28 Abs. 1 BDSG. Der Kunde hat gemäß § 35 BDSG für den Fall
der Unrichtigkeit der gespeicherten personenbezogenen Daten das Recht auf
Berichtigung, sobald uns die Unrichtigkeit bekannt geworden ist.
Vertragsabwicklung:
1.
Preis
Alle Angebote sind bezüglich Preis, Maß, Füllung
und Gewicht der angebotenen Waren freibleibend. Die in unserer Preisliste
angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und gehen nach 6 Monaten von einem mindest getätigten Umsatz von 39.000€
Netto/Jahr aus Bei Unterschreiten dieses
Jahresumsatzes gelten Sonderbedingungen (z.B. Aufschläge auf den Listenpreis) –
für nähere Informationen sprechen Sie uns bitte an. Aufgrund ständiger
Schwankungen der Warenpreise ist der Verwender berechtigt, Preise auch
kurzfristig zu ändern, ohne den Kunden hiervon in außerordentlicher Weise in
Kenntnis setzen zu müssen.
2.
Vertragsschluss
Der Eingang der Bestellung (Angebot) wird zu
den genannten Geschäftszeiten bearbeitet. Für Bestellungen außerhalb dieser
Zeiten kann keine Bearbeitung garantiert werden. Bestellungen können dann nur
schriftlich (Telefax, Brief, E-Mail) erfolgen. Der Vertrag wird zu dem Preis abgeschlossen,
der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuell gültig ist. Der
Vertrag wird durch die Bearbeitung der Bestellung konkludent angenommen.
3.
Lieferung
Ab einem Warenwert von 500,00€ Netto ohne
Pfand in den ersten 6 Monaten, erfolgt die Lieferung frei Haus. Der Warenwert
bestimmt sich in diesen ersten 6 Monaten anhand der Preisliste, die zurzeit des
Vertragsschlusses gilt. Im Warenwert nicht enthalten sind nicht lieferbare
Artikel, Pfandgebühren, Transportmittel und Mehrwertsteuer.
4.
Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt in den ersten
6 Monaten 500,00€ ohne Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen unterhalb dieses Wertes
wird eine Transportkostenbeteiligung von 25,00€ berechnet; ebenso nach 6
Monaten unter 600€ und nach 12 Monaten unter 700€. Der Mindestbestellwert für TK-Ware
beträgt 100,00€ und ist nicht auf den Mindestbestellwert der Trocken-
und Frischbestellung anrechenbar. Wir behalten uns vor, nach Ankündigung an den
Kunden, im Einzelfall nachgewiesene höhere Transportkosten geltend zu machen.
5.
Lieferungen
außerhalb unseres Sortimentes
Sofern der Kunde eine Bestellung von
Artikeln außerhalb des Sortiments wünscht, besteht dafür eine
Abnahmeverpflichtung. Dieser Service ist nur bei Kunden möglich, die regelmäßig
zweimal wöchentlich beliefert werden und einen Jahresumsatz von 78.000,00 € Netto
erreichen.
6.
Gefahrübergang
a.
Die
Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren durch die Firma auf den
Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
b.
Verzögert
sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
7.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt aufgrund einer uns bei
Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erteilten Firmenlastschrift sofort nach
Erhalt der Ware ohne Abzüge. Bei Firmenlastschriften, die ohne unser
Verschulden zurückgewiesen werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von
10,00 € netto zuzüglich der Bankgebühr, die uns belastet wird.
8.
Verzug
Zahlungsverzug tritt auch ohne eine Mahnung
unsererseits ein, wenn der Kunde bei nicht erfolgreicher Firmenlastschrift/Basislastschrift
die Ware nicht binnen 5 Tage nach Auslieferung bezahlt. Bei Zahlungsverzug
berechnen wir die gesetzlich geltenden Verzugszinsen von 5%-Punkten über dem
Basiszinssatz. Unserem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder
ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns eine
Neulieferung erst nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen vor
9.
Leergut/Pfand
Von uns geliefertes Leergut und Transportmittel
gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Bei Folgeanlieferungen besteht für
uns nicht die Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel abzunehmen, als
mit der gleichen Lieferung angeliefert wurden. Die Annahme kann in diesem Fall
verweigert werden. Es können nur leere, saubere und sortenreine NaPf- und
Klappkisten und vollständig mit Leergut befüllte Gebindekästen angenommen
werden. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 5,00 – 15,00€ in Rechnung zu stellen.
Eventuell
überlassene Leihgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben, anderenfalls sind wir berechtigt, den Wiederbeschaffungswert in
Rechnung stellen.
Aus der Annahme des Leergutes durch den Fahrer
ergibt sich kein Anspruch auf Gutschrift. Zuviel an uns geliefertes und
gutgeschriebenes Leergut wie z.B. Pfandkisten können jederzeit an den Kunden
zurückgeführt und berechnet werden.
10.
Eigentumsvorbehalt
a.
Die
gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen
gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn der Kaufpreis für
den Vertragsgegenstand schon bezahlt ist. Eine Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich sowie ohne
Verpflichtung für uns und in der Weise, dass wir als Herstellerin gemäß § 950
BGB anzusehen sind, also zu jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den
Erzeugnissen als Eigentümer anzusehen sind. Bei der Verarbeitung mit anderen,
nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den übrigen
verarbeiteten Waren zu.
b.
Die
Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden
bereits jetzt zur Sicherheit sämtlicher unserer Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis
an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.
c.
Der
Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-,
Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn
die Forderung der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlangen
ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer zur Zahlung an uns
bekannt zu geben
d.
Der
Kunde hat uns unverzüglich mitzuteilen, wenn Dritte durch Beschlagnahme,
Arrest, Pfändung, Ausübung des Vermieterpfandrechts oder ähnliche Maßnahmen
Rechte an unserem Sicherungseigentum geltend machen. Ebenso muss der Kunde im
Falle eines Insolvenzantrags durch Dritte oder durch sich selbst oder wenn ein außergerichtlicher
Vergleich angestrebt wird, uns dies unverzüglich durch schriftliche Mitteilung
bekannt geben.
11.
Bücher
Bücher werden von uns nur an Gewerbetreibende
ausgeliefert, die einen entsprechenden Zusatz im Gewerbeschein vorweisen
können. Der von uns angegebene Endverkaufspreis ist bindend.
12.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem
Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen
Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
Sachmängelhaftung:
1.
Grundsätze
der Sachmängelhaftung
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen
Regelungen bezüglich der Sachmängelhaftung, sofern diese Allgemeinen Liefer-
und Geschäftsbedingungen keine anderweitigen Regelungen vorsehen
2.
Untersuchungs-
und Rügepflicht
Dem Kunden obliegt eine Untersuchungs- und
Rügepflicht. Nach Erhalt der Ware muss der Kunde diese unverzüglich
untersuchen und dabei offensichtliche Mängel sofort melden.
Bei versteckten Mängeln ist eine unverzügliche
schriftlich Schadensmeldung nach Entdeckung des Mangels vorzunehmen
3.
Bereithalten/Rücksendung
der Ware im Mangelfall:
Der Kunde ist verpflichtet, die beanstandete
Ware zur Besichtigung und Feststellung des Mangels bereit zu halten. Auf
unsere Aufforderung muss er die Ware zur Feststellung des Mangels zurücksenden.
4.
Begrenzung
der Sachmängelhaftung
Wir setzen bei unseren Kunden die Kenntnis
hinsichtlich der Besonderheiten der Lagerung von Naturprodukten, die nicht mit
Lagerschutzmitteln und Konservierungsstoffen behandelt sind, voraus. Etwaige
Lagerungsschäden sind daher nicht erstattungsfähig.
Schäden, die beim Käufer durch die unsachgemäße
Behandlung, insbesondere natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung
der Lagerräume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse
sowie Insektenbefall entstehen, werden nicht ersetzt.
Für Folgeschäden und mittelbare Schäden des
Bestellers, insbesondere durch Schädlingsbefall, Fäulnis oder ähnliches und
entgangenen Gewinn haften wir nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das
Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
5.
Verjährung
Die Ansprüche des Kunden auf und aus der
Sachmängelhaftung verjähren binnen eines Jahres nach Gefahrübergang.
Weiterverkauf durch
Kunden:
1.
Weiterverkauf
auf gewerblicher Ebene
Der Vertrieb und Weiterverkauf der von uns bezogenen
verarbeiteten und unverarbeiteten Ware im Versandhandel oder an Gewerbetreibende
auf gleicher Handelsebene (Einzelhandel an Einzelhandel) oder an Gewerbetreibende
auf vorgelagerte Ebene (Einzelhandel an Großhandel) ist nur mit vorheriger
schriftlicher Einwilligung unsererseits erlaubt. Diese Einwilligung kann jederzeit
ohne Angabe von Gründen von uns widerrufen werden.
2.
Weiterverkauf
an Verbraucher
Eröffnet ein Kunde zu einem bestehenden Geschäft
eine Außenstelle, Zweigstelle oder Filiale, so muss diese Betriebsstätte als
Neukunde unter Beachtung des 2. Absatzes (Neuaufnahme von
Geschäftsbeziehungen) von uns aufgenommen werden. Die von uns bezogene Ware
darf nicht ohne vorherige Genehmigung von einer anderen Verkaufsstelle als der
angegebenen vertrieben werden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares
Recht:
1.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verträge ist der
jeweilige Firmenstandort.
2.
Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen,
welchen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen uns und den Kunden
ergeben, gilt unser jeweiliger Firmenstandort als örtlich zuständiger
Gerichtsstand zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen vereinbart.
3.
Anwendbares
Recht
Zur Regelung sämtlicher Streitigkeiten ist
ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Stand: 23.03.2020
Dateiname | Datum | Uhrzeit | Größe [KB] | |
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28.1.2022 | 9.26 Uhr | 135.6 |